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NWB Nr. 31 vom Seite 2643 Fach 4 Seite 4167

Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung an nahestehende Personen

- (BStBl 1997 I S.301) -

von Richter am BFH Dr. Dietmar Gosch, Hamburg

I. Problemstellung

1. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind bekanntlich auch hinsichtlich nahestehender Personen möglich. Grund der Ausschüttung ist auch hier das Verhältnis zu dem Gesellschafter, dem die fragliche Person nahesteht. Die Vorteilszuwendung erfolgt zwar an den Nahestehenden, sie ist jedoch in dem Gesellschaftsverhältnis begründet. Folge dieser personellen Erstreckung auf dritte, von dem Gesellschafter an sich unabhängige Personen ist u. a., daß auch die Sondererfordernisse, denen im KSt-Recht beherrschende Gesellschafter unterfallen, für den Nahestehenden ebenso gelten wie für den Gesellschafter selbst.

2. Fraglich ist, wer als Nahestehender in Betracht kommen kann. Es ist dies sicherlich jeder Angehörige i. S. von § 15 AO, darüber hinaus aber auch jegliche anderen (natürlichen oder auch juristischen) Personen, die intensive persönliche oder auch sachliche Beziehungen zu einem Gesellschafter haben. Derartige Beziehungen können st. Rspr. des BFH nach familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Natur sein. Es reicht aus, wenn sich angesichts solcher Verhältnisse vermuten läßt, daß die sch...