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Abgrenzung von schlichter Korrektur und strafbefreiender Selbstanzeige
Praxisfolgen des BMF-Anwendungserlasses vom 23. 5. 2016 für steuerliche Korrekturen und das Risikomanagement von Unternehmen
[i]BMF, Schreiben vom 23. 5. 2016, BStBl 2016 I S. 490 Durch die kontinuierliche Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige – zuletzt mit Wirkung zum (dazu Geuenich, NWB 1-2/2015 S. 29) – hat sich die Frage der Abgrenzung einer strafbefreienden Selbstanzeige [i]Geuenich, NWB 1-2/2015 S. 29gem. § 371, § 378 Abs. 3 AO von einer schlichten Berichtigung steuerlicher Erklärungen gem. § 153 AO in den letzten Jahren erheblich zugespitzt. Werden nachträglich festgestellte Fehler berichtigt, tendieren die Finanzbehörden insbesondere bei größeren Korrekturbeträgen vermehrt dazu, relativ pauschal einen steuerstrafrechtlichen Anfangsverdacht anzunehmen und die Berichtigungserklärung in einem solchen Kontext zu prüfen und zu bearbeiten. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Entscheidung unter Verkennung der Unternehmensgröße häufig an vergleichsweise niedrigen, absoluten Steuerbeträgen im vier- oder niedrigen fünfstelligen Bereich festgemacht wird. Vergleichbare Tendenzen sind auch bei der Betriebsprüfung zu beobachten, die nach § 10 BpO zu einem sehr weitreichenden Aufgriff steuerstrafrechtlicher Verdachtsmomente verpflichtet ist. Der Kern des Problems liegt darin, dass eine schlichte Korrekt...BStBl 2016 I S. 490