Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität nimmt Gestalt an
Entschärfung des Referentenentwurfs wegen überschießender Regelungen dringend geboten
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereitet den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vor, der sich in der Ressortabstimmung befindet. Der aktuell 147 Seiten umfassende Entwurf enthält als Kernbestandteil ein „Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (Verbandssanktionsgesetz – VerSanG)“, mit dem erstmals ein umfassend kodifiziertes Unternehmensstrafrecht eingeführt werden soll. [i]Zur Vorstands- und Geschäftsführerhaftung bei Datenschutzverstößen Schiemzik/Repka, NWB 41/2018 S. 3014Das bestehende Recht der Ordnungswidrigkeiten mit seinen Möglichkeiten, Unternehmen und Verbände zu sanktionieren, wird aus verschiedenen Gründen als unzureichend angesehen. Auch wenn sich der Gesetzentwurf noch in einem sehr frühen Stadium befindet, hat er bereits ein erhebliches Echo in den Medien („Wirtschaft sieht sich unter Generalverdacht“) und den einschlägigen Fachkreisen ausgelöst. Dem Vernehmen nach wurde der Entwurf bereits in Teilbereichen entschärft. Die wesentlichen Aspekte des vorliegenden Entwurfs werden nachfolgend im Überblick dargestellt. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk seinen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Aspekten.
Eine Kurzfassung des ...