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Die E-Bilanz – Update zum Status quo
Aktuelle Entwicklungen zur Umsetzung von § 5b EStG
Spätestens für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, sind die von § 5b EStG erfassten Unternehmen verpflichtet, einen Datensatz nach Vorgabe der Taxonomie Steuer (E-Bilanz) elektronisch an ihr FA zu übermitteln. Knapp ein Jahr nach Bekanntgabe der Taxonomien und des begleitenden BMF-Schreibens sind noch zahlreiche Fragen offen und bei den Betroffenen herrscht weiterhin Rechtsunsicherheit bezüglich der konkreten Umsetzungserfordernisse. Im Juni 2012 wurden die aktualisierten Taxonomien und weitere erläuternde Dokumente veröffentlicht. Nachfolgend soll ein Überblick zum aktuellen Status quo der E-Bilanz gegeben werden.
Besteht für die Steuertaxonomien nunmehr eine hinreichende Rechtsgrundlage?
Welche Änderungen bringt die aktualisierte Taxonomie (Version 5.1)?
Welche Umsetzungshinweise bietet die überarbeitete FAQ zur E-Bilanz?
I. Entwicklungen seit dem
1. Zweifel an der Rechtsgrundlage der Taxonomien
[i]Bayerisches Landesamt für Steuern, E-Bilanz: Häufig gestellte Fragen (FAQ) NWB HAAAD-93553 Burlein, Die E -Bilanz im Spiegel von Politik, Rechtsprechung und praktischer Umsetzung, BBK 2012 S. 690 NWB GAAAE-14233 H errfurth, Das BMF-Schreiben zur E-Bilanz nach § 5b EStG und die Steuertaxonomien, StuB 2011 S. 779 NWB WAAAD-94050 Herrfurth, Das Einführungsprojekt zur E-Bilanz nach § 5b EStG, StuB 2011 S. 658 NWB GAAAD-90636 Herrfurth, Die Umsetzung der Anforderungen zur E-Bilanz nach § 5b EStG, StuB 2011 S. 563 NWB SAAAD-87723 Koch/Nagel/Maltseva, E-Bilanz - rationell und richtig umstellen, Herne 2012 NWB KAAAE-15623NWB Spezial-Seminar „Das Projekt E-Bilanz”, http://www.bit.ly/QsDhJY Seit die Rechtsvorschrift des § 5b EStG das Licht ...