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Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei der E-Bilanz
Vorgaben der Taxonomien 5.3 und 5.4
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht bestimmten Unternehmen, im Vorfeld von Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter eine temporäre Steuerersparnis zu erhalten. Während Bildung und Auflösung des Investitionsabzugsbetrags außerhalb der Bilanz erfolgen, schlagen sich die (freiwillige) Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die daraus resultierenden geringeren Abschreibungen in der Bilanz nieder. In diesem Beitrag werden insbesondere die sich ergebenden Erklärungspflichten und -möglichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen der E-Bilanz-Taxonomien 5.3 und 5.4 dargestellt sowie kritisch beurteilt. Dabei findet auch der durch das Steueränderungsgesetz 2015 geänderte Rechtsstand Berücksichtigung.
Welche Rolle nimmt die verwendete E-Bilanz-Taxonomie beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ein?
Wann ist eine Übermittlung der Taxonomiepositionen an die Finanzverwaltung zwingend vorzunehmen?
In welchen Fällen greift die Übermittlungspflicht nicht?
I. Einleitung
Durch § 7g EStG wird kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, für die k...