E-Bilanz; Verfahrensgrundsätze zur Aktualisierung der Taxonomien; Veröffentlichung der aktualisierten Taxonomien (Version 5.1)
Bezug: (BStBl 2011 I S. 855)
Nach Rn. 28 und 29 des o. a. BMF-Schreibens wird die Taxonomie regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft. Nach Veröffentlichung einer aktuelleren Taxonomie ist diese unter Angabe des Versionsdatums zu verwenden. Mit jeder Version bleibt sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich ist. Eine Taxonomie ist solange zu verwenden, bis eine aktualisierte Taxonomie veröffentlicht wird.
Darüber hinaus gilt Folgendes:
Eine Taxonomie ist grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden. Für die Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung muss die jeweils für dieses Wirtschaftsjahr geltende Taxonomie verwendet werden. Es wird nicht beanstandet, wenn diese Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.
Die Übermittlung von Datensätzen aufgrund einer Taxonomie für ein kalendergleiches Wirtschaftsjahr wird regelmäßig mit dem Release des ELSTER-Rich-Client (ERiC) im November des Vorjahres (= Veröffentlichungsjahr) ermöglicht. Sie gilt auch für abweichende Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember des Veröffentlichungsjahres beginnen. Ist ausnahmsweise keine Aktualisierung in der Taxonomie erforderlich, ist die letzte Taxonomie auch für die folgenden Wirtschaftsjahre zu verwenden.
Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 5.1) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) stehen ab sofort unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Der technische Leitfaden wird zeitgleich angepasst. Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, zu verwenden. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des o. a. BMF-Schreibens genannten Bilanzen (z. B. Liquidationsbilanzen) sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird voraussichtlich ab November 2012 gegeben sein.
BMF v. - IV C 6 -
S 2133 b/11/10016
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2012 I Seite 598
AO-StB 2012 S. 195 Nr. 7
BB 2012 S. 1790 Nr. 29
DB 2012 S. 1411 Nr. 25
EStB 2012 S. 260 Nr. 7
FR 2012 S. 647 Nr. 13
GStB 2012 S. 32 Nr. 8
KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 7
StB 2012 S. 224 Nr. 7
StBW 2012 S. 588 Nr. 13
Ubg 2012 S. 476 Nr. 7
WPg 2012 S. 728 Nr. 13
CAAAE-11800