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Das BMF-Schreiben zur E-Bilanz nach § 5b EStG und die Steuertaxonomien
Endgültiges Anwendungsschreiben und amtlicher Datensatz veröffentlicht
Das BMF hat mit Datum vom das Schreiben zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen – Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie in seiner endgültigen Fassung – bekannt gegeben . Mit der gleichzeitigen Bekanntgabe der Steuertaxonomien macht die Finanzverwaltung von der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG erhaltenen Ermächtigung Gebrauch, den Inhalt des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes zur Datenfernübertragung gem. § 5b EStG zu bestimmen. Für alle Stpfl., die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, besteht nun eine normierte Verpflichtung für die Übermittlung der E-Bilanz. Die Verwaltungsanweisung erläutert den persönlichen, sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereich, das Übermittlungsformat und das Datenschema, den Mindestumfang des Datensatzes und enthält neben einer allgemeinen Nichtbeanstandungsregelung für das Erstjahr weitere Erleichterungen für den Zeitraum der Einführungsphase. Nachfolgend soll ein Überblick zu den endgültigen Anwendungsregelungen der E-Bilanz einschließlich der Taxonomie gegeben werden.
IV C 6 – S 2133 b/11/10009 NWB IAAAD-88772
Welche Übergangs- un...