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BFH Urteil v. - IV R 322/84 BStBl 1987 II S. 121

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 2BBiG §§ 3, 4 und 19

Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern sind auch bei Berufsausbildungsverträgen anzuwenden

Leitsatz

1. Ein Berufsausbildungsvertrag zwischen Vater und Sohn nach §§ 3 und 4 BBiG stellt auch steuerrechtlich einen Arbeitsvertrag dar, auf den die vom BFH für die Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern entwickelten Grundsätze zum Fremdvergleich anzuwenden sind.

2. Unangemessen überhöhte und unregelmäßig ausbezahlte Ausbildungsvergütungen können daher in solchen Fällen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 121
CAAAA-92275

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