Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 2BBiG §§ 3, 4 und 19
Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern sind auch bei Berufsausbildungsverträgen anzuwenden
Leitsatz
1. Ein Berufsausbildungsvertrag zwischen Vater und Sohn nach §§ 3 und 4 BBiG stellt auch steuerrechtlich einen Arbeitsvertrag dar, auf den die vom BFH für die Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern entwickelten Grundsätze zum Fremdvergleich anzuwenden sind.
2. Unangemessen überhöhte und unregelmäßig ausbezahlte Ausbildungsvergütungen können daher in solchen Fällen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 121 CAAAA-92275
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