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InfoCenter - Stand: 21.06.2024

Grundlagen zur Bilanzierung von Rückstellungen

Falco Hänsch

1. Definition

Rückstellungen sind für die in § 249 HGB abschließend aufgeführten „ungewissen“ Verbindlichkeiten und bestimmte andere Belastungen zu bilden, deren Höhe und/oder Zeitpunkt der Inanspruchnahme ungewiss ist. Sie stellen damit Schulden eines Unternehmens dar und gehören zum Fremdkapital. Finanzwirtschaftlich sind sie als bedingtes Fremdkapital einzustufen.

Rückstellungen sind sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz zu bilden, wobei zahlreiche steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten sind. Daher können handels- und steuerrechtliche Rückstellungen dem Grunde und der Höhe nach voneinander abweichen.

Allgemeine Voraussetzung für die Bildung von Rückstellungen ist, dass die Verpflichtung rechtlich oder wirtschaftlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr entstanden ist.

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