Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundlagen zur Bilanzierung von Rückstellungen
1. Definition
Rückstellungen sind für die in § 249 HGB abschließend aufgeführten „ungewissen“ Verbindlichkeiten und bestimmte andere Belastungen zu bilden, deren Höhe und/oder Zeitpunkt der Inanspruchnahme ungewiss ist. Sie stellen damit Schulden eines Unternehmens dar und gehören zum Fremdkapital. Finanzwirtschaftlich sind sie als bedingtes Fremdkapital einzustufen.
Rückstellungen sind sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz zu bilden, wobei zahlreiche steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten sind. Daher können handels- und steuerrechtliche Rückstellungen dem Grunde und der Höhe nach voneinander abweichen.
Allgemeine Voraussetzung für die Bildung von Rückstellungen ist, dass die Verpflichtung rechtlich oder wirtschaftlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr entstanden ist.
Übersicht: Rückstellungen von A-Z - Mehr als 150 Stichwörter zu allen zentralen Begriffen
Gemballa, Rückstellungen – Berechnung gem. Steuer- und Handelsbilanz, Berechnungsprogramm [i]
Grottel et al, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 14. Aufl. 2024, § 249, § 253
Hänsch, Rückstellungen: Ansatz und Bewertung in der Handelsbilanz (Grundsätze), Lexikon [i]