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StuB Nr. 10 vom Seite 369

Handelsrechtliche Auswirkungen des Einwegkunststofffondsgesetzes

Ein Überblick

StBin Dr. Katharina Philippsen und WPin/StBin Nathalie Mielke

Die EU will Hersteller von Einwegkunststoffprodukten verstärkt in die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Produkte nehmen. Der deutsche Gesetzgeber hat die diesbezüglichen Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie durch das Einwegkunststofffondsgesetz umgesetzt. Der Beitrag stellt die handelsrechtlichen Konsequenzen des Gesetzes dar.

Hänsch, Grundlagen zur Bilanzierung von Rückstellungen, infoCenter, NWB EAAAD-82019

Kernfragen
  • Was ist der Hintergrund des Einwegkunststofffondsgesetzes?

  • Welche bilanziellen Fragestellungen ergeben sich daraus beim Hersteller?

  • Mit welchen bilanziellen Fragstellungen muss sich demgegenüber der Anspruchsberechtigte auseinandersetzen?

I. Einführung

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023, § 249 Rz. 10, NWB OAAAJ-44230 Filter aufgerauchter Zigaretten, Tüten, Folienverpackungen, Feuchttücher, To-Go-Getränkebecher und -Lebensmittelbehälter – all diese Einwegkunststoffprodukte landen leider nicht immer in öffentlichen Mülleimern, sondern werden häufig achtlos weggeworfen und sammeln sich dann an Straßenrändern oder in der Natur. Jahrelange Zählungen des an europäischen Stränden angespülten Mülls haben ergeben, dass über 80 % der gefundenen Abfälle aus Kunststoffen bestehen – ca. 50 % davon sind Einwegkunststoffe. Die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung dieses Mülls mussten bislang von der Allgemeinheit getragen werden.