Zu § 7 KStG
H 7.1 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Beteiligungserträge/Phasengleiche Aktivierung
Eine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung einer nachgeschalteten Gesellschaft scheidet steuerlich grundsätzlich aus (>, BStBl II S. 632 und >, BStBl 2001 II S. 409).
Betriebe gewerblicher Art
Zu Besonderheiten der Einkommensermittlung >R 8.2
Doppelbesteuerungsabkommen
Stand zum > BStBl I S. 147
Gewinnermittlung bei Handelsschiffen
Zu körperschaftsteuerlichen Fragen bei der Gewinnermittlung von Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG > BStBl I S. 453.
Gewinnermittlung bei Körperschaften, die Land- und Forstwirtschaft betreiben
Inkongruente Gewinnausschüttungen
> BStBl 2014 I S. 63
Mindestgewinnbesteuerung
Die Mindestgewinnbesteuerung des § 10d Abs. 2 EStG verstößt in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen Verfassungsrecht (>, BStBl 2013 II S. 512). [1] [2]
Organschaft
Zu Besonderheiten der Einkommensermittlung bei Organgesellschaften und Organträgern >R 14.6 bis 16
Spartentrennung bei Kapitalgesellschaften, für die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG anzuwenden ist
Zu Besonderheiten der Einkommensermittlung bei Kapitalgesellschaften, für die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG anzuwenden ist > BStBl I S. 1303. Eine Eigengesellschaft übt das Dauerverlustgeschäft nicht selbst aus, wenn sie den verlustbringenden Betrieb verpachtet (>, BStBl 2017 II S. 498).
Verdeckte Gewinnausschüttung
Die vGA führt im Rahmen der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu einer außerbilanziellen Korrektur des Jahresüberschusses/-fehlbetrags als Ausgangsgröße der steuerlichen Einkommensermittlung (>, BStBl 2002 II S. 366 und >, BStBl 2002 II S. 367). Zur Darstellung im Einzelnen und zum Abzug von Gewinnerhöhungen im Zusammenhang mit bereits früher versteuerten vGA > BStBl I S. 603.
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UAAAJ-18830