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NWB Nr. 25 vom Beilage Seite 23

Grundzüge und Fallstricke der Betriebsaufspaltung

Ein Überblick über Voraussetzungen, Formen und Rechtsfolgen

Dr. Katrin Dorn, Frank Niesmann und Isabelle Könekamp

[i]Söffing/Kranz, Betriebsaufspaltung, Grundlagen, NWB JAAAE-40045 Die Bedeutung der Betriebsaufspaltung für die steuerliche Beratungspraxis tritt insbesondere dann zutage, wenn diese entweder unentdeckt begründet wurde oder deren Voraussetzungen unbemerkt (z. B. aufgrund der Übertragung von Vermögen durch Schenkungen oder Erwerbe von Todes wegen) entfallen sind. Die Kenntnis der Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung ist daher für die Beratung unerlässlich, gerade weil von ihrem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen weitreichende Steuerfolgen abhängig sind.

I. Grundlagen

1. Begrifflichkeiten

[i]Überlassung von wesentlichen Grundlagen für den BetriebUnter einer Betriebsaufspaltung wird ein steuerrechtliches Rechtskonstrukt verstanden, bei dem ein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einheitliches Unternehmen in zwei (oder mehrere) selbständige Unternehmen aufgeteilt ist bzw. wird. Dabei begründet sich die Betriebsaufspaltung durch einen engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem sog. Besitz- und Betriebsunternehmen, welcher bei einer engen personellen und sachlichen Verflechtung der Unternehmen angenommen wird. In der Regel erfolgt die Betriebsaufspaltung durch die Überlassung von notwendigen Wirtschaftsgütern des Besitzunternehmens (z. B. Grundstücke) an ein von ihr beherrschtes Betriebsunternehmen. Die grundsätzlich vermögensverwaltende Tätigkeit des Besitzunternehmens führt in diesem Fall zu einer vollumfänglich gewerblichen Tätigkeit und damit (ggf. erstmalig) zur Entstehung von [i]Gewerbliche Tätigkeit des BesitzunternehmensBetriebsvermögen, infolgedessen sich auch gewerbesteuerliche Konsequenzen ergeben können.

2. Formen

In der Praxis wird zwischen unterschiedlichen Formen der Betriebsaufspaltung unterschieden.

[i]Echte BetriebsaufspaltungDie echte Betriebsaufspaltung kennzeichnet sich durch die Aufspaltung eines bisher einheitlichen Unternehmens in zwei rechtlich selbständige Unternehmen. Dazu wird das Betriebsunternehmen neu gegründet. Das Anlagevermögen verbleibt im Unternehmen und wird nun an das Betriebsunternehmen vermietet oder verpachtet. Das übrige Vermögen hingegen wird in das Betriebsunternehmen eingebracht.

[i]Unechte BetriebsaufspaltungBei der unechten Betriebsaufspaltung hingegen lag ursprünglich kein einheitliches Unternehmen vor, sondern es bestehen von Beginn an zwei rechtlich selbständige Unternehmen. Durch die Vermietung oder Verpachtung von wesentlichen S. 24Betriebsgrundlagen durch die beherrschenden Gesellschafter kommt es zur Betriebsaufspaltung. Diese beginnt mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlage.

Zudem finden sich in Abhängigkeit von der Rechtsform der beteiligten Unternehmen die kapitalistische und die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung. Darüber hinaus sind weitere Gestaltungen denkbar, bei denen sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften beteiligt sind.

[i]Kapitalistische BetriebsaufspaltungBei einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung sind sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesellschaft.

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