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BFH Urteil v. - III R 90/69 BStBl 1971 II S. 455

Gesetze: BewG i. d. F. vor BewG 1965 § 50 Abs. 1

Leitsatz

Personenaufzüge und Rolltreppen eines Warenhauses sind nicht Betriebsvorrichtungen des Warenhausbetriebes. Sie gehören deshalb als Grundstücksbestandteile zum Grundvermögen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 455
RAAAA-90663

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