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BFH Urteil v. - V R 51/76 BStBl 1981 II S. 228

Gesetze: UStG 1967 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst a und Satz 2BGB § 535BewG § 68 Abs. 2 Nr. 2

Anteilige Steuerbefreiung für Gebäudeüberlassung bei Vermietung eines Hallenschwimmbades

Leitsatz

1. Die stundenweise entgeltliche Überlassung eines Hallenschwimmbades ohne Übernahme weiterer Pflichten ist eine Vermietung i.S. des § 535 BGB.

2. Der Begriff der Betriebsvorrichtung in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1967 ist in gleicher Weise wie für das Bewertungsrecht (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG) auszulegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 228
RAAAA-91593

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