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BFH Urteil v. - III R 118/79 BStBl 1982 II S. 782

Gesetze: BerlinFG 1976 § 19 Abs. 1 und 2BewG 1965 § 68

Bäder und Duschen eines Hotels sind keine Betriebsvorrichtungen; eine Investitionszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter kann nicht gewährt werden

Leitsatz

In einem Hotel eingebaute Bäder und Duschen gehören zur Bewertungseinheit des Gebäudes und sind keine selbständigen Gebäudeteile in Form von Betriebsvorrichtungen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 782
EAAAA-91781

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