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BFH Urteil v. - IV R 232/67 BStBl 1968 II S. 713

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1

Leitsatz

Auch wenn von einem Steuerpflichtigen mit einer herausgehobenen Stellung im Berufs- oder Wirtschaftsleben die Teilnahme seiner Ehefrau an bestimmten mit beruflichen Veranstaltungen in Zusammenhang stehenden gesellschaftlichen Veranstaltungen erwartet wird, sind die dadurch veranlaßten Aufwendungen keine Betriebsausgaben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 713
IAAAA-90439

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