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BFH Urteil v. - V 31/64 BStBl 1967 III S. 717

Gesetze: UStG § 11 Abs. 1UStDB § 10

Leitsatz

Zuschüsse der öffentlichen Hand zu näher bestimmten und nur mit Hilfe der Zuschüsse möglichen und im öffentlichen Interesse liegenden Filmvorhaben sind nicht schon deshalb als Entgelt zu beurteilen, weil sie in der Erwartung hingegeben werden, der Unternehmer werde die Filme gewerblich nutzen. Der Zuschuß wird aber zum Entgelt, wenn er rechtlich und tatsächlich an die Ausführung bestimmter Umsätze gebunden ist, die wenigstens nach ihrer allgemeinen Art und nach ihrem allgemeinen sachlichen und zeitlichen Umfang abgegrenzt sind (Preisauffüllung).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 717
PAAAA-90347

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