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USt direkt digital Nr. 7 vom Seite 8

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Notdienstpauschale bei Apotheken (Art. 1 ff ANSG, §§ 18 ff ApoG, § 78 AMG, § 3 AMPreisV)

Verfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern vom 5. 2. 2014 - S 7200.1.1-20/5 St33;

Dipl.-Finanzwirt Thomas Rennar

Aufgrund der gesundheitsrechtlichen Gesetzesnovelle in 2013 zur Stärkung- und vor allem Sicherstellung der Notdiensttätigkeit in der Apothekenbranche stellt sich zunehmend die Frage nach der umsatzsteuerrechtlichen Relevanz entstandener Leistungszu- und abflüsse in originären sowie sekundären Leistungsbeziehungen. Insofern stellt sich insbesondere die Frage nach der umsatzsteuerrechtlichen Abgeltung der „Dienstleistung Notdienst“ im ursprünglichen Leistungsaustausch zwischen Apotheke und Ihren Kunden.

A. Allgemeines

Vor dem Hintergrund der ungleichen Versorgungssituation in städtischen- und ländlichen Ballungszentren sah sich der Gesetzgeber gezwungen, hinsichtlich der zu leistenden Notdienstzeiten eine finanzielle Stärkung der Apothekenbranche zur Sicherstellung von Wettbewerbsgerechtigkeit zu vollziehen.

Insofern heißt es im Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom :

… „Apotheken erhalten unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds … Der Fonds wird vom Deutschen Apothekerverband e.V. errichtet und verwaltet.“…

(www.bundesges...