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BFH Urteil v. - VI 162/59 U BStBl 1962 III S. 5

Gesetze: EStG §§ 9, 12 Ziff. 1

Leitsatz

Kosten für die Fahrten zum Gericht und Aufwendungen für übliche Fachliteratur sind bei einem Referendar im Vorbereitungsdienst Werbungskosten. Aufwendungen für die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für das Assessorexamen gehören dagegen zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 5
ZAAAA-89996

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