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Gewerblicher Grundstückshandel
Mit Urt. v. hat der X. Senat des BFH erneut zur Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Grundstücksveräußerung bzw. privater Vermögensverwaltung Stellung genommen. Bemerkenswert an diesem Urt. im Kontext der umfangreichen Rspr. zu dieser Problematik ist, daß der BFH erstmalig neben dem ”gewerblichen Grundstückshändler” das Institut eines ”gewerblichen Bauunternehmers/Bauträgers” bzw. einer ”gewerblichen Bauunternehmung” in diesem Zusammenhang explizit herausstellt.
Dem Urt. liegt der folgende (vereinfachte) Sachverhalt zugrunde: Die Ehefrau eines Malermeisters (Klin.) erwarb ein Grundstück und ließ es unmittelbar nach Erteilung der notwendigen Baugenehmigung mit einem Sechsfamilienhaus bebauen. Verschiedene Gewerke vergab die Klin. an Bauunternehmen, einen erheblichen Teil der Bauarbeiten führten ihre Familienangehörigen unentgeltlich aus. Knapp zwei Jahre nach dem Erwerb des Grundstücks veräußerte die Klin. das Grundstück mit dem fertiggestellten Gebäude ungeteilt an eine GmbH, deren Gesellschafter ihr Ehemann und ihre Söhne waren. Die GmbH ließ danach die Aufteilungserklärung beurkunden und verkaufte anschließend in einem ...