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Gesetzgebung | Rückwirkende Anpassung des Zinssatzes für Zinsen nach § 233a AO (BMF)
Das BMF hat den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" veröffentlicht. Mit dem Vorhaben soll u.a. der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt werden.
Hintergrund: Das BVerfG hat die Vollverzinsung nach § 233a AO dem Grunde nach als verfassungsgemäß bestätigt. Beanstandet wurde allerdings, dass der Gesetzgeber den dabei angewendeten, festen Zinssatz nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO von 0,5 % je vollem Zinsmonat jedenfalls seit 2014 hätte anpassen müssen ( und 1 BvR 2422/17, veröffentlicht am (BGBl. I 2021 S. 4303), s. hierzu u.a. Baum, ).
Dieser Zinssatz da...