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Online-Nachricht - Mittwoch, 30.03.2022

Gesetzgebung | Regierung beschließt "Zinsanpassungsgesetz" (BMF)

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" beschlossen. Damit soll der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO rückwirkend ab dem auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr) gesenkt werden.

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Die Neuregelung setzt den und 1 BvR 2422/17 (BGBl. I 2021 S. 4303) um. Bei der rückwirkenden Neuberechnung der Zinsen wird dem Vertrauensschutz Rechnung getragen.

  • Die Neuregelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab gilt für alle Steuern, auf die die Vollverzinsung anzuwenden ist. Der Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fäll...

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