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NWB Nr. 12 vom Beilage Seite 1

Geringfügigkeits-Richtlinien

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen v. 25. 2. 2003

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen wird mit Wirkung vom durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I S. 4621) grundlegend geändert. Dabei wird die Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von bisher 325 EUR im Monat auf 400 EUR im Monat erhöht; die weitere Voraussetzung, dass die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt, entfällt.

Die Zeitgrenze von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen für kurzfristige Beschäftigungen bleibt zwar unverändert. Allerdings wird hierbei nicht mehr auf das Zeitjahr, sondern auf das Kalenderjahr abgestellt, d. h., dass künftig eine kurzfristige Beschäftigung dann vorliegt, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist.

Wie bisher werden auch künftig für den Bereich der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung geringfügig entlohnte Beschäftigungen und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet. Hierbei wird allerdings eine geringfügig entlohnte Besc...