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Lohnsteuerabzugsverfahren
- Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und das StEntlG 1999/2000/2002 -
Mit Schreiben v. - IV C 5 - S 2330 - 2/00 hat das BMF zu Fragen der Anwendung von Vorschriften des Lohnsteuerabzugsverfahrens, die durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. (BGBl 1999 I S. 388; BStBl 1999 I S. 302) und das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402; BStBl 1999 I S. 304) geändert worden sind, wie folgt Stellung genommen:
I. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
Nach § 40a Abs. 4 Nr. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gilt rückwirkend ab eine Stundenlohngrenze von 22 DM. Ist innerhalb des Zeitraums vom 1. 1. bis der bis dahin geltende Betrag in Höhe von 22,05 DM gezahlt worden, so ist dies nicht zu beanstanden; Folgerungen aus der Gesetzesänderung sind erst für Arbeitslöhne ab dem zu ziehen. Das (BStBl 1998 I S. 1630) ist zur Stundenlohngrenze durch die Gesetzesänderung überholt und insoweit nicht mehr anzuwenden.
II. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
1. Abwälzung von pauschaler Lohnsteuer und Annexsteuern auf Arbeitnehmer
Nach § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. des Steu...