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NWB Nr. 48 vom Seite 3528

Die Selbständigkeit der Heilberufe in der Sozialversicherung – ein Update

Das Bundessozialgericht zieht in aktuellen Entscheidungen das Netz hierfür weiter zu

Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer

Die Frage der Sozialversicherungspflicht von Tätigen im Bereich der Heilberufe ist schon länger Gegenstand (höchst-)richterlicher Entscheidungen. Insbesondere die kollegiale Unterstützung im Rahmen einer Urlaubsvertretung zwischen Ärzten und auch die Arzt- sowie Pflegekrafttätigkeit auf Honorarbasis erfolgten in der Vergangenheit mit einem von allen Seiten nicht hinterfragten Selbstverständnis und in der Vorstellung nicht sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten. [i]Kastenbauer, NWB 26/2019 S. 1910Ein wesentliches Argument dafür war die Klassifizierung der Tätigkeiten als Dienste höherer Art. Durch zwei Urteile im Jahr 2019 hat das Bundessozialgericht (BSG) dieser „Praxis“ in Bezug auf die Arzt- und Pflegekrafttätigkeit in Krankhausumgebungen auf Honorarbasis den Garaus gemacht, indem es die Voraussetzungen, die an eine selbständige Tätigkeit geknüpft werden, ganz erheblich verschärft hat. Mit mehreren Urteilen vom setzt und entwickelt der 12. Senat des BSG diese Rechtsprechung hinsichtlich der Notarzt- und Honorarpflegekrafttätigkeit wie auch der Urlaubsvertretung fort.

I. Die Sozialversicherungspflicht i...