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Der arbeitnehmerähnliche Selbständige – eine in der Praxis nicht immer bekannte Rechtsfigur
Ein sozialversicherungsrechtliches „Oxymoron“ im Spiegel der Rechtsprechung
In der Beratungspraxis wird in einem wohl häufig einzigen Schritt in Bezug auf den Umgang mit selbständig Tätigen in fremden Arbeitsorganisationen die Scheinselbständigkeit diskutiert. Das Bundessozialgericht (BSG) hat gerade in der jüngeren Vergangenheit hierfür wichtige Entscheidungen getroffen, die in vielen Teilen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) in ihrer Auffassung und Sozialversicherungsprüfungspraxis stärken, eine solche Tätigkeit nur noch in sehr engen Grenzen als selbständig zu bewerten. Nimmt die DRV eine selbständige Tätigkeit an, droht dennoch bezüglich der Nichtrentenversicherungspflicht ein Pyrrhussieg. Denn nicht selten erfolgt trotz Anerkennung der [i]Zum Statusfeststellungsverfahren Eilts, NWB 22/2022 S. 1561 Selbständigkeit doch die „Bekanntgabe“ der Rentenversicherungspflicht als sog. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger. Dieses Vorgehen wird von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung (GKV-Spitzenverband, Rundschreiben v. „Statusfeststellung von Erwerbstätigen“, Anlage 5, NWB NAAAI-60724) bestätigt.
I. Rechtsfigur des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen
[i]Rechtsfigur hat Bedeutung für die GRVDas Versicherungssystem der gesetzlichen Rentenversicher...