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Das Sozialversicherungsrecht 2024 im Überblick
Gesetzesreformen und sozialversicherungsrechtliche Entscheidungen
Der Aufsatz gibt einen schlaglichtartigen Überblick über für Steuerberater relevante Neuigkeiten im Sozialversicherungsrecht, die sich aus Gesetzesreformen und sozialgerichtlichen Entscheidungen im Jahr 2024 ergeben haben.
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I. Gesetzgebung
1. Arbeitserprobung für Erwerbsgeminderte
[i]Fortbestehender Rentenanspruch für sechs MonateSeit Jahresbeginn 2024 können Erwerbsminderungsrentner gefahrlos testen, ob sie gesundheitlich wieder in der Lage sind zu arbeiten. Nach dem neuen Abs. 7 des § 43 SGB VI besteht der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente für sechs Monate weiter, selbst wenn der Erwerbsminderungsrentner einer Erwerbstätigkeit nachgeht, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet (Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. , BGBl. 2023 I Nr. 408).
[i]Keine Rückzahlungspflicht bei erfolgreichem EingliederungsversuchWenn der Eingliederungsversuch erfolgreich war, es also zu einer dauerhaften Erwerbstätigkeit kommt, muss die während des Eingliederungsversuchs geleistete Rente nicht zurückgezahlt werden. Allerdings gelten die Hinzuverdienstgrenzen aus § 96a SGB VI auch während der Arbeitserprobung (bei R...