Warum es sich lohnt, bei Lieferantenkrediten den Bleistift zu spitzen
Im Bereich der kurzfristigen Finanzierung spielt der Lieferantenkredit eine herausragende Rolle: Er ist einfach und eher unkompliziert, und das erklärt, warum sein Volumen in % der Bilanzsumme sogar noch den Anteil der Verschuldung gegenüber Kreditinstituten übertrifft, wie sich der Bundesbank-Statistik entnehmen lässt. Ob diese Finanzierungsform auch günstig ist, lässt sich über die Berechnung des Effektivzinssatzes ermitteln. Vielfach bringt der spitze Bleistift dann Effektivzinssätze von zum Beispiel 45 % an den Tag. Diese Finanzierungsform hat also ihren Preis, wie in dieser Ausgabe ab Seite 1143 zeigt.
Ersten Berechnungen der Wirtschaftsverbände nach kam von der Senkung der Umsatzsteuer für das zweite Halbjahr 2020 der Großteil tatsächlich bei den Verbrauchern auch an. Ob der ganze Anpassungsaufwand sich auch gelohnt hat und die gut 20 Milliarden Euro auch gut angelegt sind, wird sich nächstes Jahr zeigen. Mit der Erhöhung der Umsatzsteuersätze ab dem treten nun die zahlreichen Zweifelsfälle wieder ins Bewusstsein. Das BMF hat deshalb in einem Schreiben die wichtigsten Einzelfälle zusammengefasst. hat die mitunter recht verdichteten Lösungen mit entsprechenden Fallbeispielen leichter verständlich gemacht. Seinen Beitrag finden Sie in dieser Ausgabe ab Seite 1126.
Die emotionale und wirtschaftliche Bedeutung der Dienstwagen ist kaum zu überschätzen, sie dürften des Arbeitnehmers liebstes Kind sein, und der Gesetzgeber hat die elektrischen Varianten jüngst ja auch erst noch besonders mit Zuneigung in Form von Steuervorteilen gewürdigt. Ob die Umwelt durch die Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge davon auch profitiert, scheint doch zumindest nicht so ganz klar auf der Hand zu liegen. Viele Arbeitnehmer jedenfalls möchten ihren schönen Dienstwagen auch dann behalten, wenn der Leasingvertrag ausläuft oder sie aus dem Unternehmen ausscheiden. Dass an dieser Stelle die Freundlichkeit des Fiskus möglicherweise endet, analysiert in seinem Beitrag im Buchführungs-Seminar ab Seite 1122. Er geht dabei auf die Lohnsteuer und ihr folgend auf die sozialversicherungsrechtlichen Fragen ein und wie sich der Vorgang in der Buchführung dokumentieren lässt.
Unternehmen wünschen sich mobile und flexible Arbeitskräfte, und sie unterstützen in vielen Fällen ihre Arbeitnehmer auch entsprechend, z. B. mit Beihilfen zu den Umzugskosten. fasst in seinem Beitrag ab Seite 1135 die geltende lohnsteuerliche Rechtslage für diese Erstattungen zusammen und geht dabei auch noch einmal auf die jüngsten Änderungen bei den Pauschbeträgen ein.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2020 Seite 1105
NWB BAAAH-65157