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BBK Nr. 23 vom Seite 1122

Verkauf von Dienstwagen an Arbeitnehmer

Dr. Volker Endert

[i]Schönfeld/Plenker, Firmenwagen zur privaten Nutzung, Lexikon Lohnbüro NWB ZAAAD-15258 In der Praxis werden Dienstwagen bei der Ausmusterung zum Teil an die Arbeitnehmer veräußert, die den Wagen zuvor genutzt haben. Insbesondere wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet, kann es vorkommen, dass der genutzte Dienstwagen von diesem dann auch übernommen wird. Hierbei stellen sich lohnsteuerliche und buchhalterische Fragen, die Gegenstand dieses Beitrags sind.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Dienstwagen als Vergütungsinstrument

[i]Seifert/Hammerl, Steuerliche Behandlung von Dienst- und Geschäftswagen in Zeiten der Corona-Pandemie, NWB 38/2020 S. 2843 NWB RAAAH-57873 Die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens ist in der Praxis ein wichtiger Bestandteil der Gesamtvergütung, der zum Anwerben qualifizierter Fachkräfte sowie der Mitarbeiterbindung dient. Die laufende Bilanzierung und Besteuerung von Dienstwagen ist in der Praxis häufig ein Thema mit zahlreichen Fallstricken bei der Umsetzung.

Hinweis:

Insbesondere aktuell in der Covid-19-Krise bestehen zahlreiche Zweifelsfragen in der Praxis, da die zur Verfügung gestellten Dienstwagen deutlich weniger gefahren werden.

Ein [i]Vorteile der Veräußerung an Arbeitnehmerspezieller Themenkomplex hierbei ist die Veräußerung des Dienstwagens an den Arbeitnehmer. Eine solche Transaktion ist oftmals eine typische „Win-win-Situation“:

  • Der Arbeitnehmer kennt den Wagen und weiß um den Zustand.

  • Der Arbeitgeber kann diesen an den Arbeitnehmer veräußern und muss nicht erst einen Käufer suchen.S. 1123

Obgleich die Mängelhaftung zivilrechtlich kaum Beschränkungen unterworfen werden darf, ist indes davon auszugehen, dass der Arbeitgeber im Nachgang der Veräußerung zudem weniger Probleme mit einer eventuellen Mängelhaftung haben dürfte, zumal der Erwerber den Pkw zuvor umfangreich getestet und ein entsprechendes Wissen aufgebaut hat.

Da [i]Sonderfalldie Veräußerung eines Dienstwagens an den Arbeitnehmer kein typischer Sachverhalt ist, der regelmäßig vorkommt, stellen sich im Veräußerungszeitpunkt häufig zahlreiche Zweifelsfragen, die anhand eines Beispiels dargestellt werden sollen.

II. Ausgangssachverhalt

[i]Veräußerung bei Eintritt in den RuhestandDie X-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Hamburg hat als Geschäftsgegenstand den Handel mit und Vertrieb von Pharmaka. Der Vertriebsleiter V erhält laut seinem Arbeitsvertrag einen Dienstwagen der gehobenen Mittelklasse und versteuert den geldwerten Vorteil gem. der 1 %-Methode.

Mit Wirkung zum tritt V altersbedingt (65 Jahre) in den Ruhestand ein. Die X-GmbH hat für den Dienstwagen dann keine Verwendung mehr, da sein Nachfolger ebenfalls schon einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt. V möchte den Pkw gerne erwerben. Laut Schwacke-Liste hat der Pkw noch einen Restwert (inkl. der Sonderausstattung) von 22.000 €. V soll den Dienstwagen zu einem Preis von 18.000 € netto erwerben (Buchwert: 10.000 €).

[i]MarktteilnahmeV ist konfessionslos, verheiratet und hat keine zu berücksichtigenden Kinder. Er hat einen Bruttoverdienst von 100.000 € im Jahr. Die X-GmbH veräußert ihre Dienstwagen nach Ausmusterung sowohl an eigene Arbeitnehmer als auch an fremde Dritte.

III. Steuerrechtliche Einordnung sowie handels- und steuerrechtliche Verbuchung

1. Lohnsteuerrechtliche Beurteilung

[i]Eckert, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Kontierungslexikon NWB SAAAH-37847 Bei der Veräußerung eines Pkw an einen Mitarbeiter liegt grundsätzlich eine lohnsteuerlich beachtliche Zuwendung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor, soweit der vereinbarte Kaufpreis unter dem um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis am Abgabeort liegt.