Die Prüfung der Industriefachwirte
14. Aufl. 2020
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55. Führung und Zusammenarbeit
Prüfungsanforderungen
Im Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden zu kommunizieren. Dabei soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen geführt werden können. Des Weiteren soll bei Verhandlungen und in Konfliktfällen lösungsorientiert gehandelt werden. Methoden der Kommunikation und Motivationsförderung sollen dabei berücksichtigt werden.
(Quelle: DIHK, Rahmenplan „Geprüfter Industriefachwirt“, 2010, S. 41)
Qualifikationsschwerpunkte (Überblick)
Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation erläutern
Mitarbeitergespräche durchführen
Konfliktmanagement anwenden
Mitarbeiterförderung umsetzen
Ausbildung planen und durchführen
Moderation von Projektgruppen vorbereiten und durchführen
Präsentationstechniken einsetzen
5.15.1 Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation erläutern
5.1.15.1.1 Zusammenhang von Persönlichkeit und beruflicher Entwicklung
01. Welcher Zusammenhang lässt sich zwischen dem Lebenslauf eines Menschen, seiner Persönlichkeit sowie seiner beruflichen Entwicklung formulieren?
Jeder Mensch entwickelt sich im ...