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StuB Nr. 18 vom Seite 715

EU-Sustainable Finance: Verschärfung der EU-Regulatorik und deren Auswirkungen

Erweiterung von Berichtspflichten und Begründung von Informationspflichten von Unternehmen

WPin/StB Nicole Richter und WPin Yvonne C. Meyer

Eine Vielzahl an EU-Regulierungen im Zusammenhang mit dem EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ führt zu einer Erweiterung nichtfinanzieller Berichtspflichten. Dieser Beitrag ordnet ausgewählte Entwicklungen im Kontext nichtfinanzieller Berichts-/Informationspflichten von Unternehmen der Realwirtschaft ein. Teilweise wirken EU-Regularien auf den Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung nach HGB (Kap. I). Darüber hinaus werden Unternehmen aber auch mit neuen Anforderungen konfrontiert sein, die indirekt über Finanzinstitute an sie herangetragen werden (Kap. II). Vorstand und Geschäftsführung, auch von mittelständischen Familienunternehmen, sollten den Handlungsbedarf auf keinen Fall unterschätzen.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter NWB CAAAG-79145

Kernfragen
  • Welche maßgeblichen regulatorischen Entwicklungen hinsichtlich Transparenzanforderungen gibt es aktuell?

  • Welches Informationsbedürfnis haben Finanzmarktteilnehmer künftig?

  • Welche Unternehmen sind wie und ab wann durch die steigenden Transparenzanforderungen betroffen?

I. Regulatorische Impulse mit Auswirkungen auf die nichtfinanzielle Erklärung

1. EU-Taxonomie

1.1 Übergreifende regulatorische Impulsgeber

[i]Scheid/Baumüller, Aktuelle regulatorische Entwicklungen im Kontext der nichtfinanziellen Berichterstattung, StuB 8/2020 S. 308 NWB LAAAH-46366 Haaker/Freiberg, Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirats?, PiR 7/2020 S. 263 NWB IAAAH-51888 Der EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ vom März 2018 soll u. a. die Lenkung von Kapitalflüssen in nachhaltige Investments sowie eine künftige Bewertung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung von Environment Social Governance-Risiken für Bankdarlehen sicherstellen. Er kann als Startschuss für den steigenden regulatorischen Druck hinsichtlich einer nachhaltigen Finanzwirtschaft gesehen werden. Die Umsetzungsgeschwindigkeit der EU-Initiativen hat sich mit Verkündigung des „EU-Green Deals“ seitdem nochmals erhöht.

Nach dem Willen der neuen EU-Kommission sollen die Treibhausgasemissionen in Europa bis zum Jahr 2050 auf netto Null gesenkt werden (Teil des verkündeten „EU-Green Deal“ ). Anfang 2020 wurde vor diesem Hintergrund der „EU-Green Deal Investment Plan“ veröffentlicht, der erhebliche Investitionsanstrengungen in allen Sektoren fordert. Aufbauend auf diesen drei Verlautbarungen hat die EU-Kommission im April 2020 eine Konsultation zur „EU-Renewed Sustainable Finance Strategy“ gestartet.

Grundvoraussetzung für die Entwicklung eines nachhaltigen Finanzierungsrahmens sind Transparenz und Vergleichbarkeit bezüglich der nichtfinanziellen Informationen für Finanzmarktteilnehmer (z. B. Banken, Versicherungen, Fonds sowie private Anleger). Das Kernstück des EU-Aktionsplans bildet daher die EU-Taxonomie. Sie liefert ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige ökonomische Aktivitäten.

Nach langen Diskussionen wurde im Dezember 2019 zwischen EU-Parlament und EU-Rat eine politische Einigung zur Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen erzielt. Die Technische Expertengruppe für nachhaltige Finanzen (TEG) der EU-Kommission hat im März 2020 den Abschlussbericht zum EU-weiten Klassifikationssystem für nachhaltige Investitionen veröffentlicht. Am wurde dann die S. 716EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852) durch das EU-Parlament und den EU-Rat final verabschiedet.