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StuB Nr. 17 vom Seite 686

Die Berichtspflichten zu Art. 8 der Taxonomie-Verordnung

Konkretisierung der Berichtsanforderungen zu den sog. „Taxonomie-Quoten“ durch einen neuen delegierten Rechtsakt

M.Sc. Oliver Scheid und Mag. (FH) Josef Baumüller

Für Unternehmen, welche eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht erstellen müssen, kommen zukünftig gem. Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) weitere Berichtsvorgaben hinzu. Bereits für das kommende Geschäftsjahr muss von ihnen über den ökologisch nachhaltigen Anteil ihrer Umsatzerlöse, ihrer Investitionsausgaben („CapEx“) sowie ihrer Betriebsausgaben („OpEx“) berichtet werden. Die Europäische Kommission hat hierzu am die finale Fassung ihres delegierten Rechtsakts veröffentlicht, mit welchem die Angabepflichten zu diesen sog. „Taxonomie-Quoten“ präzisiert werden. Angesichts der hohen Komplexität der Vorgaben werden die berichtspflichtigen Unternehmen hierdurch jedoch vor große praktische Umsetzungsherausforderungen gestellt. Hinzu kommt, dass der im April 2021 veröffentlichte Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Anzahl der gem. der Taxonomie-VO berichtspflichtigen Unternehmen ab dem Jahr 2023 nochmals erheblich ausweiten wird. Der nachstehende Beitrag gibt einen Überblick über die Berichtspflichten zu Art. 8 der Taxonomie-VO und die Konkretisierungen durch den delegierten Rechtsakt und zeigt auf, worauf Unternehmen besonders zu achten haben.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145

Kernfragen
  • Welche Berichtsvorgaben folgen aus Art. 8 der Taxonomie-VO?

  • Welche Konkretisierungen hierzu enthält der delegierte Rechtsakt vom Juli 2021?

  • Welche Umsetzungsherausforderungen sind für die berichtspflichtigen Unternehmen zu erwarten?

I. Einleitung

[i]Borcherding/Freiberg/Skoluda, Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive, StuB 12/2021 S. 469, NWB RAAAH-81035 Richter/Meyer, EU-Sustainable Finance: Verschärfung der EU-Regulatorik und deren Auswirkungen, StuB 18/2020 S. 715, NWB HAAAH-57992 Sopp/Baumüller/Scheid, Die nichtfinanzielle Berichterstattung ? Berichtspflichten und -inhalte, 2021, Herne 2021, NWB PAAAH-73394 Mitte letzten Jahres ist die vom europäischen Gesetzgeber verabschiedete Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) nach einem langen Verhandlungsprozess in Kraft getreten. Sie regelt auf einer EU-weiten und rechtsverbindlichen Basis, welche Wirtschaftsaktivitäten in der EU als „nachhaltig“ gelten – gegenwärtig noch beschränkt auf sechs Umweltziele, zukünftig jedoch auch mit Erweiterungen hinsichtlich sozialer Nachhaltigkeitsziele. Damit konnte ein fundamentaler Grundstein der – v. a. durch den Ende 2019 verkündeten European Green Deal neu befeuerten – ambitionierten Nachhaltigkeitsagenda der EU gesetzt werden. Die Voraussetzungen hierfür wurden jedoch schon einige Jahre zuvor geschaffen: Ausgehend vom Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums („Sustainable Finance“) wurde eine EU-Taxonomie zur Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen bereits im Jahr 2018 S. 687auf den Weg gebracht. Mittlerweile wird die Taxonomie-VO als „Herzstück“ der Sustainable-Finance-Initiative der EU bezeichnet. Weitere wichtige Bausteine dieser Initiative sind die Offenlegungs-Verordnung (Offenlegungs-VO), die bereits Ende des Jahres 2019 verabschiedet worden ist, sowie die im April 2021 als Entwurf vorgelegte CSRD.