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StuB Nr. 9 vom Seite 346

Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle Unternehmen

Praxisfall zur Positionsbestimmung „Nachhaltigkeit“ als Ausgangspunkt für Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung

Dr. Bernhard Becker, Prof. Dr. Jan Handzlik und Jörg Högemann

Die Themen der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in absehbarer Zeit jedes Unternehmen in unterschiedlicher Ausprägung treffen. Bedingt durch die Geschlossenheit der Lieferkette werden auch kleine mittelständische Unternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen Bericht erstatten müssen. Anhand eines Fallbeispiels wird im vorliegenden Beitrag skizziert, wie ein kleines Unternehmen aus der Baubranche einen Startpunkt gefunden und damit den Grundstein für eine valide Nachhaltigkeitsstrategie sowie die daraus resultierende Nachhaltigkeitsberichterstattung gelegt hat.

Becker/Handzlik/Müller, Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle Unternehmen – Konsequenzen der Regulierung von Finanzdienstleistern, Kreditinstituten und kapitalmarktorientierten Unternehmen, , NWB CAAAI-04015

Kernfragen
  • Wie kann ein Positionsbestimmungsprozess zur Nachhaltigkeit gestartet werden?

  • Welche Fragen stellen sich konkret zu einzelnen SDGs?

  • Wie lässt sich aus der Positionsbestimmung eine Handlungsempfehlung ableiten?

I. Einleitung

[i]Becker/Handzlik/Noffke, Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle Unternehmen – Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung in Theorie und Praxis, StuB 5/2022 S. 178, NWB CAAAI-04913 Borcherding/Freiberg/Skoluda, Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive, StuB 12/2021 S. 469, NWB RAAAH-81035 Needham/Baumüller/Scheid, Nichtfinanzielle Berichtspflichten für KMU, StuB 22/2020 S. 886, NWB RAAAH-63510 Die Ausführungen im Beitrag „Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle Unternehmen – Konsequenzen der Regulierung von Finanzdienstleistern, Kreditinstituten und kapitalmarktorientierten Unternehmen“ haben aufgezeigt, welche konkreten Regulierungen aktuell zu einer deutlich zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung führen. Klar wurde, dass über die EU-Taxonomie und die damit verbundenen Konsequenzen mittelfristig alle Unternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen Bericht erstatten müssen. Direkt – auf Basis international, innerhalb der EU und national – in teilweise noch zu formulierender Gesetzgebung sowie indirekt über den Kapitalmarkt, die Kunden, die Lieferanten oder den Arbeitsmarkt wird der Druck auf jedes Unternehmen, sei es aus dem Produktions- oder Dienstleistungssektor, erhöht werden. Angefangen mit der Global Reporting Initiative (GRI) über die Sustainable Development Goals (SDGs) bis hin zur Gründung des International Sustainable Standards Board (ISSB) wird der Kreis der Anwendungsvorschriften immer enger gezogen. Die EU-Taxonomie-Verordnung soll eine Klassifizierung aller Unternehmensaktivitäten in nachhaltig (grün) und nicht nachhaltig (braun) ermöglichen. Deutlich spiegelt es sich bereits jetzt in den Vorgaben der BaFin bei der Beurteilung der Vergabe von Krediten in sog. „grüne“ und „braune“ Kredite wider. Unternehmen, die auf mittlere Sicht nicht ausreichend dokumentiert nachhaltig wirtschaften, werden sich in der Folge mit einem erschwerten Zugang zu Kapital (Eigen- wie Fremdkapital) konfrontiert sehen. Es besteht zweifelsohne Handlungsdruck (und das hoffentlich nicht nur extrinsisch), sich der Frage zu stellen, inwiefern das Unternehmen als „nachhaltig“ einzustufen ist. S. 347

Insbesondere Unternehmen, die sich bisher noch nicht tiefergehend mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ beschäftigt haben, werden sich aktuell die Frage stellen, wie sie die anstehenden Herausforderungen angehen sollen: Wie beginnen? Die beschriebenen Entwicklungen werden voraussichtlich im Unternehmen und seinem Umfeld einen enormen Transformationsprozess nach sich ziehen. Um schlussendlich über eine professionelle Nachhaltigkeitsberichterstattung von Wettbewerbsvorteilen und erleichtertem Zugang zu Kapital zu profitieren, gilt es zunächst, die eigene Nachhaltigkeitsstrategie zu formulieren. Dazu bedarf es wiederum zunächst einer Positionsbestimmung sowie der Identifikation der für das eigene Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Eine solche Positionsbestimmung sollte also den ersten Schritt darstellen. Wie dies im Einzelnen gelingen kann, wird in Kap. III anhand eines Bauunternehmens mit ca. 100 Mitarbeitern und 25 Mio. € Umsatzvolumen aufgezeigt. Zuvor wird in Kap. II kurz die zuvor betonte Bedeutung der Konzentration auf für das Unternehmen „wesentliche“ Nachhaltigkeitsthemen näher beleuchtet.