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(Finale) Verluste im Kapitalgesellschaftskonzern – ein Mythos?
Die zuletzt in schwedischen Vorabentscheidungsverfahren „Memira Holding“ und „Holmen“ ergangenen Urteile des EuGH zeigen, dass die vor knapp 15 Jahren entwickelte Rechtsfigur der finalen Verluste schon fast eine „never-ending story“ des Internationalen Steuerrechts darstellt. In Anbetracht der äußerst konkret gestellten Vorlagefragen bezüglich der umstrittenen Auslegung des Begriffs der „Finalität“ wurde die Entscheidung des EuGH von der Praxis mit großer Spannung erwartet. Die Antworten des EuGH sind nur zum Teil zufriedenstellend und werfen weitere Fragen auf ( „Memira Holding“ NWB DAAAH-21233 und „Holmen“ NWB TAAAH-21232).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Verfahrensgegenstand
Beide Verfahren betreffen die Berücksichtigung von Verlusten einer EU-Konzerngesellschaft im Ansässigkeitsstaat der Konzernmutter und stellen damit eine Fortführung der grundlegenden EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Marks & Spencer“ (C-446/03) dar. Die Rechtssache „Holmen“ betrifft die Verluste einer im Ausland im Zuge der Liquidation bzw. der Abwärtsverschmelzung abgewickelten Enkelgesellschaft. In der Rechtssache „Memira Holding“ steht die ...