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Status quo und Zukunft der Lizenzschranke
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 681Die Lizenzschranke (§ 4j EStG) ist erstmals für Aufwendungen zu prüfen, die nach dem entstehen. In Abhängigkeit von der Besteuerung auf Ebene eines nahestehenden (ausländischen) Lizenzgebers kann sie den Abzug von bestimmten Lizenzaufwendungen einschränken oder sogar gänzlich ausschließen. Im Fokus stehen dabei global agierende Konzerne, da die Lizenzschranke in Übereinstimmung mit Punkt 5 des BEPS-Projekts der OECD/G20 verhindern soll, dass Gewinne konzernintern durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderen präferenziellen Steuerregimen verlagert werden. Sowohl nach aktueller Rechtslage als auch in Bezug auf künftige Entwicklungen bestehen hier zahlreiche Zweifelsfragen.
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I. Status quo
[i]Definition der Regelbesteuerung als Referenzmaßstab ist unklarAufgrund einer weit gefassten Definition von Lizenzaufwendungen und des Abstellens auf eine Niedrigsteuerschwelle von 25 % ist für die Frage der Einschlägigkeit der Lizenzschranke in der Unternehmenspraxis entscheidend, ob die Lizenzeinnahmen unmittelbar oder mittelbar von einer nicht dem Nexus-Ansatz entsprechenden Präferenzregelung profitieren. Mangels klarer Definition der Regelbesteuerung als Referenzmaßstab ist in...