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Systemkonflikte bei der freiwilligen Unfallversicherung des Arbeitnehmers
I. Einleitung
Im Zusammenhang mit der einkommen- bzw. lohnsteuerrechtlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen der Arbeitnehmer ist das BMF einzelnen Zweifelsfragen erstmals mit Schreiben v. - S 2332 (BStBl 1997 I S. 278) entgegengetreten. Gemäß der darin vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung sind dem Grunde nach vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossene Versicherungen, die Risiken aus der beruflichen Tätigkeit umfassen, und vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossene Unfallversicherungen (Versicherungen für fremde Rechnung) voneinander abzugrenzen. Hinsichtlich der vom Arbeitgeber abgeschlossenen Unfallversicherungen seiner Arbeitnehmer betrachtete die Finanzverwaltung bisher unter Berufung auf ein (DB 1990 S. 1975) im Regelfall den Arbeitgeber als ”Durchgangsperson”, dem die unmittelbare Verpflichtung oblag, erhaltene Versicherungsleistungen an seine Arbeitnehmer auszukehren. Folglich sah die Finanzverwaltung in den Beitragsleistungen des Arbeitgebers grundsätzlich bereits einen lohnsteuerpflichtigen Vorteil des Arbeitnehmers. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung derartiger Versicherungen für fremde Rechnung ist im Rahmen des BFH-Urt. v. -...BStBl 2000 II S. 406BStBl 2000 I S. 1204