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NWB Nr. 32 vom Seite 2625 Fach 6 Seite 3837

Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit

- Lohnsteuerliche Behandlung ab 1996 -

von Oberamtsrat Klaus Klöckner, Bonn

Für die lstl. Behandlung von Aufwendungen, die AN bei Auswärtstätigkeiten entstehen, gelten ab 1996 wesentliche Änderungen. Gründe hierfür sind die gesetzliche Regelung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Neuregelungen der LStR zur Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit. Diese Rechtsänderungen haben zahlreiche Zweifelsfragen ausgelöst, zu denen die FinVerw zwischenzeitlich Stellung genommen hat.

Die ab 1996 geltenden Änderungen werden nachfolgend dargestellt. Ob im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des JStG 1997 die stl. Verpflegungspauschalen erneut geändert werden, ist zur Zeit noch offen. Mit einer rückwirkenden Änderung zum , wie sie der Gesetzentwurf des Bundesrats zur Wiedereinführung der bis 1995 in den LStR geregelten Verpflegungspauschbeträge vorsieht (BT-Drucks. 13/4542), dürfte wegen des entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwands (Neuberechnung des stl. Verpflegungsmehraufwands) kaum zu rechnen sein.

I. Dienstreise

1. Dienstreisebegriff

Der Begriff der Dienstreise ist in Abschn. 37 Abs. 3 LStR definiert. Danach ist eine Dienstreise ein Ortswechsel (unabhängig von politischen Gemeindegrenzen) einschl. der Hin- und Rückf...