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Änderungen des Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz
Die für Körperschaften geltenden Regelungen und die Änderungen im Gewerbesteuerbereich durch das Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG -) v. (BGBl 2003 I S. 660) sind nachstehend dargestellt. Sie werden schon für den Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2003 wirksam.
Beachtenswert ist, dass die Bundesregierung der Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG eine Protokollerklärung beigefügt hat, in der weitere Maßnahmen angekündigt worden sind, die darauf abzielen, das Körperschaftsteueraufkommen zu stabilisieren und erhebliches Gestaltungspotenzial zu vermindern, das im derzeitigen Körperschaftsteuerrecht angelegt ist. Diese Protokollerklärung enthält eine Liste von Maßnahmen, die auf den gesetzgeberischen Weg gebracht und bis spätestens zum umgesetzt werden sollen, soweit nicht eine frühere Realisierung möglich ist (s. dazu auch NWB Aktuelles Heft 17/2003 S. 1214). Soweit erforderlich, wird auch auf diese Maßnahmen hingewiesen.
I. Änderungen im Einkommensteuergesetz
1. Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften als stille Gesellschafter (§ 15 Abs. 4 Satz 6 EStG)
Nach § 15 Abs. 4 EStG dürfen bestimmte Verluste nur eingeschränkt oder gar nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsq...