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Die reformierte Unternehmensbesteuerung im tabellarischen Rechtsformvergleich ab 2003
I. Rechtsformabhängigkeit der Unternehmensbesteuerung
Dem geltenden Steuerrecht liegt kein einheitliches geschlossenes System der Unternehmensbesteuerung zugrunde. Die derzeitige Unternehmensbesteuerung ist vielmehr durch ein Zusammentreffen unterschiedlicher Steuerarten mit eigenen - teilweise konträr verlaufenden - Wirkungen gekennzeichnet. Infolge der sich ohne geschlossenes Konzept in einer Fülle komplizierter Detailregeln verlierenden Steuergesetzgebung hat die Komplexität dramatisch zugenommen. Eine ”permanente Steuerreform” nimmt Unternehmen und Beratern sowohl Atem als auch Planungssicherheit. Der sog. Unternehmenssteuerreform (Steuersenkungsgesetz 2001 v. , BGBl 2000 I S. 1433) sind zum Ende des Jahres 2001 gleich mehrere Ergänzungs- und Reparaturgesetze gefolgt (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz v. , BGBl 2001 I S. 3922; Steueränderungsgesetz 2001 v. , BGBl 2001 I S. 3794; Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. , BGBl 2001 I S. 3858; Versorgungsänderungsgesetz v. , BGBl 2001 I S. 3926). Den Schlusspunkt der letzten Legislaturperiode setzte das sog. Flutopfersolidaritätsgesetz v. (BGBl 2002 I S. 3651), das den Körperschaftsteuersatz für den VZ 2003 von 25 v. H. auf 26,5 v. H. erhöht und die dritte Stufe der bereits beschlossenen ESt-Tarifs...