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NWB Nr. 39 vom Seite 3620 Fach 3c Seite 5437

ABC: S 7 . Sonderausgaben

EStG § 10; EStDV §§ 29, 30


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Inhaltsübersicht
  I. Begriff und Bedeutung der Sonderausgaben
II. Umfang des Abzugs und Pauschbeträge
III. Abzugsberechtigte
IV. Zeitpunkt des Abzugs von Sonderausgaben
  V. Allgemeine Voraussetzungen für den Sonderausgaben-Abzug von
     Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträgen)
VI. Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge)
VII. Sonstige Einzelheiten

I. Begriff und Bedeutung der Sonderausgaben

1. Begriff. SA sind ihrem Wesen nach nabz. Kosten der Lebensführung (Leko), die der Gesetzgeber aus sozialen, steuerpolitischen und sonstigen Gründen in Ausnahme von den Grundsätzen des § 12 Nr. 1 EStG zum Abzug zugelassen hat. Die Ausnahme vom Abzugsverbot ergibt sich aus dem Einleitungssatz des § 12 EStG, wonach das Abzugsverbot für Leko nur gilt, ”soweit” in § 10 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 6 bis 9 EStG nichts anderes bestimmt ist. Das sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot des S. 3621§ 12 Nr. 1 EStG gilt nicht für Leko, die SA sind ( BStBl 1986 II 894, mit Anm. Irrgang/Turnbull, KFR F. 3 EStG § 9, 1/87, S. 7). S. a. -> Lebensführungskosten I. Die SA werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (§ 2 Abs. 4 EStG). Der SA-Abzug der in § 10 Abs. 1 EStG aufgeführten Ausgaben steht unter dem Vorbehalt, daß die Ausgab...