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Aktuelles
Zusammenrechnung des Arbeitslohns von Ehegatten beim Vorwegabzug gemäß § 10 Abs. 3 EStG
Nach einer Ergänzung der EStR 2001 ist bei zusammenveranlagten Ehegatten die Kürzung des Vorwegabzugs auch dann vom zusammengerechneten Arbeitslohn beider Ehegatten vorzunehmen, wenn nur für einen Ehegatten steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden sind oder nur ein Ehegatte zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört (R 106 Satz 3 EStR 2001). Über diese Problematik hatten wir bereits in NWB Aktuelles Heft 24/2002 ausführlich berichtet.
In vielen Einspruchsverfahren gegen diese Zusammenrechnung wurde unter anderem auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren XI R 23/00 hingewiesen. Das FG Berlin hatte mit Urt. v. - 4 K 4031/97 (EFG 2000 S. 487) entschieden, dass der Arbeitslohn beider Ehegatten zwar zusammenzurechnen ist, aber dabei nur der sozialversicherungspflichtige Arbeitslohn anzusetzen sei. Der BFH hat allerdings mit Urt. v. - XI R 23/00 (BFH/NV 2003 S. 463) die Verwaltungsauffassung bestätigt, wonach auch der sozialversicherungsfreie Arbeitslohn eines Ehegatten bei der Zusammenrechnung zu berücksichtigen ist.
Bereits mit Beschl. v. - XI B 75/99 (BFH/NV 2001 S. 773) hatte der BFH die Rechtmäßigkeit der Zusammenrechnung bestätigt. Gegen diesen Beschluss wurde Ve...