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Begriff der Berufsausbildung im Kindergeldrecht
- , VI R 143/98, VI R 34/98, VI R 50/98, VI R 16/99 und VI R 92/98 -
Der VI. Senat des BFH hat in mehreren Urteilen v. zum Begriff der Berufsausbildung für das ab geltende Kindergeldrecht Stellung genommen. Die Entscheidungen sind vor allem deshalb mit großem Interesse erwartet worden, weil mit der Systemumstellung zum (Übernahme des Kindergeldrechts in das EStG durch das JStG 1996) bekanntlich auch der Rechtsweg von der Sozial- auf die Finanzgerichtsbarkeit übergegangen ist und sich der BFH mit der über Jahre gefestigten Rspr. des BSG und den darauf beruhenden Richtlinien und Verwaltungsanweisungen auseinanderzusetzen hatte. Das BSG hatte in st. Rspr. den Begriff der Berufsausbildung i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG a. F. einschränkend ausgelegt und eine Betätigung i. d. R. nur dann als Berufsausbildung angesehen, wenn diese Betätigung in einer Ausbildungs- oder Studienordnung zwingend vorgeschrieben war und die Ausbildung Zeit und Arbeitskraft des Kindes zumindest überwiegend in Anspruch nahm. In den vom BFH entschiedenen Fällen ging es nun um die Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen aus steue...