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Sachbezugsverordnung 2005
Das Bundeskabinett hat am die Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung beschlossen. Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sachbezugsverordnung jährlich neu festgelegt. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Sachbezugsverordnung bestimmt den Wert der Sachbezüge, die Beschäftigte als Teil ihres Arbeitsentgelts erhalten. Der Wert der Sachbezüge, wie Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung wird für das kommende Jahr entsprechend der für 2005 erwarteten Steigerung des Preisindex für die privaten Konsumausgaben fortgeschrieben. Der Wert der Verpflegung wird um 2,55 € auf 200,30 € angehoben. Für die Unterkunft in den alten Ländern erhöht sich der Wert um 2,50 € auf 194,20 € und in den neuen Ländern um 4,00 € auf 178,00 €.