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NWB Nr. 41 vom Seite 3395 Fach 3b Seite 5459

Änderungen der Einkommensteuer durch das Zweite Gesetz zur Familienförderung

von Oberregierungsrat Jürgen Binger, Alfter/Bonn

Das BVerfG hatte am (s. o. Rechtsgrundlage) entschieden, dass die damals geltenden Regelungen des EStG über den steuermindernden Abzug von Kinderbetreuungskosten und eines Haushaltsfreibetrags mit Art. 6 GG unvereinbar seien, und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum die Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie bis spätestens zum die steuerliche Berücksichtigung des ebenfalls zum Existenzminimum eines Kindes gehörenden Erziehungsbedarfs neu zu regeln.

Der Gesetzgeber hat die erforderlichen Änderungen in zwei Stufen vorgenommen. Durch das Gesetz zur Familienförderung v. (BGBl 1999 I S. 2552) wurde ab dem Jahr 2000 nicht nur der sächliche Bedarf, sondern auch der Betreuungsbedarf als Teil des Existenzminimums eines Kindes bei den Eltern steuerfrei gestellt. Mit dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung v. (BGBl 2001 I S. 2074), das in seinen wesentlichen Teilen am in Kraft tritt, wird der Verfassungsauftrag auch im Hinblick auf die Berücksichtigung des Erziehungsbedarfs zeitgerecht erfüllt.

Das Gesetz enthält folgende wesentliche Änderungen bzw. Neuerungen:

  • Erhöhung des Kindergeldes für erste und zweite Kinder um je 31,20 DM auf dann 154 € (301,20 DM);

  • Anhebung des sächlic...