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NWB Nr. 18 vom Seite 1404

NWB AKTUELLES 18/98

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft

Mit der Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft - BT-Drucks. 13/10187 v. ) sollen Hemmnisse der Entwicklung bäuerlicher Betriebe beseitigt werden.

I. Vieheinheiten-Staffel

Die seit dem geltende Vieheinheiten-Staffel erweist sich im Hinblick auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft zunehmend als Hemmnis für die Entwicklung bäuerlicher Veredelungsbetriebe. Zur Beseitigung des Hemmnisses soll die bisherige Vieheinheiten-Staffel in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG geändert werden. Die dritte Degressionsstufe soll um 10 ha auf 20 ha erhöht und die zulässigen Vieheinheiten je Hektar von 3 Vieheinheiten auf 6 Vieheinheiten angehoben werden. Danach soll eine vierte Degressionsstufe für den Bereich von 50 ha bis 100 ha mit 3 Vieheinheiten je Hektar neu eingefügt werden. Die bisherige letzte Degressionsstufe (1,5 Vieheinheiten je ha) soll künftig für Flächen ab 100 ha gelten. Diese geänderte Vieheinheiten-Staffel soll erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden sein, die nach dem beginnen. In § 51 Abs. 1a BewG s...