Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 19 vom Seite 1709 Fach 3d Seite 613

Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft

von Regierungsdirektor Elmar Engel, St. Augustin

- Änderungen durch das StEntlG 1999/2000/2002 -

I. Einleitung

Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) wird die Besteuerung der LuF in zahlreichen Punkten verändert. Die Veränderungen betreffen nicht nur die Vorschriften, die sich ausschließlich auf die LuF beziehen, wie z. B. §§ 13 und 13a EStG, sondern auch Vorschriften, die allgemein bzw. für alle Gewinneinkunftsarten gelten, wie z. B. §§ 6 und 6b EStG.

In den folgenden Ausführungen wird allerdings auf die Vorschriften, die auch in anderen Wirtschaftsbereichen - außerhalb der LuF - gelten, nur am Rande eingegangen.

II. Entwicklung der Gesetzgebung

Der ursprüngliche Gesetzentwurf (s. BR-Drucks. 910/98 v. ) enthielt erhebliche Einschnitte in die steuerliche Subvention der LuF. So sollte z. B. der Freibetrag für Land- und Forstwirte gem. § 13 Abs. 3 EStG vollständig abgeschafft werden. Gegen diese deutlichen Einschnitte wurden jedoch seitens des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) unter Hinweis auf die Koalitionsvereinbarungen Bedenken erhoben. BMF und BML haben deshalb Änderungsvorschläge erarbeitet, um unterschiedliche Interpretationen der Koalitionsvereinbarungen bezüglich der Beste...