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Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
Die umsatzsteuerrechtlichen Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sind zwar nicht so zahlreich wie bei den Ertragsteuern. Ihre Bedeutung für die Praxis ist jedoch groß, weil sie sich im wesentlichen auf sog. Massentatbestände beziehen, die bei fast jedem Unternehmer vorkommen. Durch die Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung wird von eingespielten Tatbeständen und Begriffen Abschied genommen (vgl. I). Im Zusammenhang damit werden sog. Repräsentationsaufwendungen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (vgl. II). Ins Gewicht fallen insbesondere die neuen Ausnahmen und Einschränkungen beim Vorsteuerabzug für Reise- und Umzugskosten sowie bei Fahrzeugaufwendungen (vgl. III, IV und V). Die übrigen Änderungen betreffen nur bestimmte Bereiche von Unternehmern (Land- und Forstwirte, selbständige Lehrer, Sprachheilpädagogen, vgl. VI-VIII). Alle Änderungen treten zum in Kraft. Sie sind daher grundsätzlich bereits in der Voranmeldung für den Monat April 1999 zu beachten.
I. Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung
1. Gründe
Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften zur Eigenverbrauchsbesteuerung in § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG sowie zur...BStBl 1994 I S. 298