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BFH Urteil v. - II R 83/96 BStBl 1999 II S. 815

Gesetze: BewG § 40BewG § 41 Abs. 1, Abs. 2BewG § 46BewG § 48

Für Jungschweine mit einem Gewicht über 20 kg bis etwa 30 kg kann i. S. der Anwendung der Anlage 1 zum Bewertungsgesetz ein Umrechnungsschlüssel von 0,04 VE angesetzt werden

Leitsatz

Jungschweine, die ein Gewicht von 20 kg überschreiten, können ungeachtet ihrer Bezeichnung nicht mehr dem Tierzweig der ,,Ferkel'' im Sinne der Anlage 1 zum BewG zugeordnet werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 815
BB 2000 S. 33 Nr. 1
BFH/NV 2000 S. 256 Nr. 2
INF 2000 S. 122 Nr. 4
AAAAA-96674

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