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E-Bilanz der atypisch stillen Gesellschaft
Auswirkungen des
Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens zeigt sich u. a. in der E-Bilanz nach § 5b EStG, wonach im Falle einer bilanziellen Gewinnermittlung die Inhalte von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form an die Finanzverwaltung zu übermitteln sind. Um die weitere Verwendung der Daten effizient zu gestalten, erfolgt die Übermittlung nach einem strukturierten Datensatz (Taxonomie). Wenngleich die allgemeine E-Bilanz-Pflicht bereits seit dem WJ 2013 besteht und sich in Einfachfällen die Übermittlungsprozesse weitestgehend etabliert haben, ergeben sich in materiell-rechtlich komplexeren Fällen weitere Folgefragen, deren Klärung es bedarf. Hierzu zählt auch die atypisch stille Gesellschaft, zu deren E-Bilanz-Übermittlung ab dem WJ 2018 ein BMF-Schreiben veröffentlicht wurde. Dessen Auswirkungen werden in nachfolgendem Beitrag dargestellt.
Was bewirkt das ?
Wie lässt sich die Struktur der atypisch stillen Gesellschaft in der Taxonomie abbilden?
Welche Kritik kann dazu angebracht werden?
I. Einleitung
A...