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E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.1
Überblick über die wichtigsten Änderungen des Datensatzes
Mit Schreiben vom hat das BMF den amtlichen Datensatz nach § 5b EStG für die E-Bilanz veröffentlicht. Dieser ist grundsätzlich verpflichtend für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Zudem ist eine optionale Anwendung für Wirtschaftsjahre 2017 oder 2017/2018 möglich, eine technische Übermittlung für Echtfälle ist ab Mai 2018 vorgesehen. Die inhaltlichen Änderungen der Taxonomie 6.1 gehen z. T. auf gesetzliche Anpassungen zurück, die sich insb. aus § 7g EStG, dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz sowie dem neuen DRS 22 ergaben. Darüber hinaus wurden zahlreiche Anpassungen zur Prozessoptimierung im Rahmen der Steuererklärung aufgenommen.
Kirsch, E-Bilanz (EStG), infoCenter NWB YAAAE-44755
Es bestand an zahlreichen Stellen Anpassungsbedarf gegenüber der Taxonomie 6.0. Dabei sind die Änderungen auf Mussfeldebene überschaubar und nur in besonderen Konstellationen einschlägig.
Viele Änderungen sind auf eine Annäherung an die Struktur der Steuererklärungsformulare zurückzuführen. Ob derartige Positionen Mussfeldcharakter erhalten, bleibt abzuwarten.
Berichtsbestandteile, wie z. B. Lagebericht, Anhang und Eigenkapitalspiegel, haben steuerlich ...