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StuB Nr. 14 vom Seite 544

E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.1

Überblick über die wichtigsten Änderungen des Datensatzes

StB Dr. Johannes Riepolt

Mit Schreiben vom hat das BMF den amtlichen Datensatz nach § 5b EStG für die E-Bilanz veröffentlicht. Dieser ist grundsätzlich verpflichtend für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Zudem ist eine optionale Anwendung für Wirtschaftsjahre 2017 oder 2017/2018 möglich, eine technische Übermittlung für Echtfälle ist ab Mai 2018 vorgesehen. Die inhaltlichen Änderungen der Taxonomie 6.1 gehen z. T. auf gesetzliche Anpassungen zurück, die sich insb. aus § 7g EStG, dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz sowie dem neuen DRS 22 ergaben. Darüber hinaus wurden zahlreiche Anpassungen zur Prozessoptimierung im Rahmen der Steuererklärung aufgenommen.

Kirsch, E-Bilanz (EStG), infoCenter NWB YAAAE-44755

Kernaussagen
  • Es bestand an zahlreichen Stellen Anpassungsbedarf gegenüber der Taxonomie 6.0. Dabei sind die Änderungen auf Mussfeldebene überschaubar und nur in besonderen Konstellationen einschlägig.

  • Viele Änderungen sind auf eine Annäherung an die Struktur der Steuererklärungsformulare zurückzuführen. Ob derartige Positionen Mussfeldcharakter erhalten, bleibt abzuwarten.

  • Berichtsbestandteile, wie z. B. Lagebericht, Anhang und Eigenkapitalspiegel, haben steuerlich ...